Pim,
austrian signature regulation:
http://www.a-sit.at/pdfs/SigV_2008.pdf
§6 (3) Wenn technische Komponenten und Verfahren in einer kontrollierten
Umgebung eingesetzt
werden, können Sicherheitsanforderungen, die nach Abs. 1 technisch
sichergestellt werden müssen, auch
organisatorisch durch Einsatz qualifizierten und vertrauenswürdigen Personals
oder technisch-
organisatorisch durch Einsatz geeigneter Zugriffs- und
Zutrittskontrollmaßnahmen erfüllt werden. Die
Erfüllung dieser Sicherheitsanforderungen ist durch eine Bestätigungsstelle zu
prüfen.